>> Die geforderte Vergesellschaftung wird als zu teuer dargestellt – die Initiatoren des Volksbegehrens werfen allerdings dem Senat vor, mit falschen Zahlen zu argumentieren.
Betroffen wären rund 226.000 Wohnungen, die Konzernen mit einem Bestand von jeweils mehr als 3.000 Wohneinheiten gehören. Der Senat verwies in seiner Stellungnahme auf angeblich zwingend anstehende Entschädigungsleistungen, die er auf 29 bis 39 Milliarden Euro beziffert.
„Das ist falsch“, erklärte dazu die Initiative Deutsche Wohnen & Co. enteignen: Das Grundgesetz erlaube eine Entschädigung deutlich unter Marktwert. Wörtlich heißt es in Artikel 14, der Enteignungen zum Wohle der Allgemeinheit erlaubt: „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen“. Im Streitfall stehe der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.<<
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Flunkern mit Zahlen: Ist die Enteignung von Wohnungskonzernen unfinanzierbar? | Telepolis
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