aus Richtlinien des Rundfunkstaatsvertrags (§ 11e ):
>>In Berichten und in Beiträgen, in denen sowohl berichtet als auch gewertet wird, dürfen keine Tatbestände unterdrückt werden, die zur Urteilsbildung nötig sind. Alle Beiträge haben den Grundsätzen journalistischer Sorgfalt und Fairness und ihrer Gesamtheit der Vielfalt der Meinungen zu entsprechen.<<
(nachzulesen auch hier: Grundsätze für die Zusammenarbeit im ARD-Gemeinschaftsprogramm „Erstes Deutsches Fernsehen“ – http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=506&Itemid=28 – Abschnitt I.(3)2. )
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