>>“Im Prinzip fallen Fischraub und die illegale Verklappung von Giftmüll ebenso unter die UN-Seerechtskonvention wie das Kapern eines Schiffes: Verboten sind alle drei Aktivitäten, verfolgt wird aber nur die letztere“<<
>>“Im Prinzip fallen Fischraub und die illegale Verklappung von Giftmüll ebenso unter die UN-Seerechtskonvention wie das Kapern eines Schiffes: Verboten sind alle drei Aktivitäten, verfolgt wird aber nur die letztere“<<