>>Dem Kunden fehlt ein Äquivalent zu solch einer Sanktionsvorschrift: Wenn er vergeblich [extern] auf Züge wartet <http://www.tagesspiegel.de/berlin/Verkehr-S-Bahn-Chaos;art18614,2853634> , weil die Bahn ihre Prioritäten nicht auf Vertragserfüllung, sondern auf zukünftige Aktionäre legte, dann hat er nicht die Möglichkeit, das Unternehmen wegen "Leistungserschleichung" vor Gericht zu bringen – obwohl es das Entgelt für seine Monats- oder Jahreskarte schon kassiert hat.<<
aus:
Rechtliche Ungleichbehandlung
http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30811/1.html